Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung – während der Arbeit genießen Arbeitnehmer gesetzlichen Unfallversicherungsschutz – zahlt bei unfallbedingten Gesundheitsschäden einen Einmalbetrag, dessen Höhe vom Grad der zurückbleibenden Behinderung abhängt.

Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente. Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: sie leistet nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.

Die Unfallversicherung kann eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung also ebenfalls nicht ersetzen.

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