Sicher ist sicher: Unfallversicherung für Kinder

Kinderunfallversicherung

Ist Ihr Kind jünger als drei Jahre, so hat es gar keinen gesetzlichen Unfallschutz. Ist es älter und besucht eine Betreuungseinrichtung (Kindergarten, Schule etc.), kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder auf. Der Schutz gilt aber nur bei Unfällen in der Betreuungseinrichtung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Kinderunfälle geschehen jedoch weitaus häufiger in der Freizeit. Hier kann nur die private Unfallversicherung Kinder bzw. Eltern absichern. Entsteht Ihrem Nachwuchs durch einen Unfall ein starker Schaden, kann Ihnen nur die Privatversicherung umfassend helfen.

Unfallversicherung für das Kind – warum ist sie nötig?

Kinder sind besonders häufig in Unfälle involviert. Sie sind sich vieler Gefahren noch nicht bewusst, handeln oft impulsiv und unvorsichtig. In manchen Situationen kann nur die Unfallversicherung Kinder berücksichtigen und den Eltern finanzielle Unterstützung geben.

Kinder haben ab ihrem dritten Geburtstag gesetzlichen Schutz, wenn ein Unfall in der Betreuungsstätte oder auf den dazugehörigen Wegstrecken passiert. Etwa 80 Prozent der Kinderunfälle ergeben sich allerdings in der Freizeit. Hier kann nur die private Unfallversicherung Kinder schützen.

Nicht selten erleiden Kinder durch einen Verkehrsunfall oder ein anderes Unglück einen lebenslangen Schaden, also eine dauerhafte körperliche oder geistige Einschränkung. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind ist nicht möglich. Nur die Unfallversicherung kann Ihnen nach einem Unfall die nötige finanzielle Hilfe bieten.

Was bietet eine Kinder-Unfallversicherung?

Erleidet Ihr Kind durch einen Unfall einen schweren Schaden, so stabilisiert die Unfallversicherung Kinder bzw. die Eltern durch eine Geldleistung. Möglich sind hierbei eine einmalige Zahlung und eine lebenslange Rente.

Zu den weiteren Optionen zählen unter anderem das Krankenhaustage- und das Genesungsgeld. Hierbei können Sie bestimmen, wie viel Geld Sie während des Klinikaufenthalts und der Genesungsphase bekommen.

Worauf Sie achten sollten

Beachten Sie, dass die lebenslange Rente erst ab einer 50-prozentigen Invalidität gezahlt wird. Für die Rentenzahlung muss also eine sehr schwere Schädigung vorliegen. Wenn Sie statt der Rente eine Sofortzahlung wählen, bekommen Sie schon bei 1-prozentiger Invalidität die vereinbarte Leistung.

Empfehlenswert ist es auch, eine Progression zu bestimmen. Hiermit kann die Unfallversicherung Kinder besonders stark schützen, die einen starken Schaden davongetragen haben. Wählen Sie eine Progression von 350 Prozent, bekommen Sie bei einer Vollinvalidität 350 Prozent der Grundsumme. Haben Sie 100.000 Euro als Grundsumme bestimmt, erhalten Sie also 350.000 Euro.

Soll eine private Unfallversicherung Kinder umfassend und zu fairen Beiträgen schützen, muss ein Tarifvergleich erfolgen. Profitieren Sie von dieser kostenlosen und unverbindlichen Möglichkeit!