Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kommt auf bei Unfällen, die im Kontext Ihrer Arbeit geschehen. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen bietet, wenn Ihnen ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall widerfährt. Ein Arbeitsunfall ereignet sich bei der Berufsausübung, ein Wegeunfall auf dem unmittelbaren Hin- oder Rückweg zum bzw. vom Arbeitsplatz.
Nur rund 30 Prozent aller Unfälle ergeben sich in einem beruflichen Zusammenhang. Bei privaten Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen spielt es keine Rolle, ob sich ein Unfall in einem Berufskontext oder in der Freizeit ergibt. Sie ermöglichen somit Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht bietet.
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle
Für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gibt es relativ genaue Definitionen. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn Ihnen als Arbeitnehmer bei der Berufsausübung ein Unfall geschieht. Wegeunfälle ergeben sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung/Haus und versichertem Ort (meist Arbeitsplatz oder Betreuungseinrichtung wie Kindergarten oder Schule).
In diesem Zusammenhang hat es bereits viele fragwürdige Gerichtsurteile gegeben. Häufig hat schon ein kleiner Umweg dazu geführt, eine Wegstrecke als „nicht direkt“ erachtet wurde und der Betroffene keine Leistung von der staatlichen Unfallversicherung erhielt. Hier gab es Fälle, bei denen der Leidtragende nur einen Umweg von hundert Metern zum Zeitungsladen zurückgelegt hatte. So oder so sind Arbeits- und Wegeunfälle von privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen zu unterscheiden.
Das leistet die gesetzliche Unfallversicherung
Die staatliche Unfallversicherung kann Ihnen verschiedene Hilfemaßnahmen bieten. Dazu gehören medizinische, berufsfördernde und finanzielle Leistungen. Welche Unterstützung Sie erhalten, ist abhängig von Ihrer Erwerbsfähigkeit. Eine entsprechende Einschätzung erfolgt durch Ihren Träger der Unfallversicherung.
Berufsgenossenschaften: Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen des Bundes und der Länder. Ihr Versicherungsträger ist verantwortlich für das Erbringen von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit sind gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft untrennbare Institutionen. Auch Ihre Unfallmeldung muss bei Ihrem Versicherungsträger innerhalb von drei Tagen eingehen.
Private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung?
Möchten Sie den finanziellen Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit vorbeugen, brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn Sie zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Wie es zur Arbeitsunfähigkeit kam, spielt in der Regel keine Rolle. Unfallversicherungen hingegen leisten nur bei Gesundheitsschäden, die sich durch einen Unfall ergeben. Nur zehn Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit beruhen auf Unfällen. Daher kann die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen.
Wenn Sie sich aber nur vor den finanziellen Folgen von Unfällen absichern wollen, empfiehlt sich die private Unfallversicherung. Sie kann bei allen Unfallarten zahlen – egal, ob es sich um Arbeits-, Wege- oder Freizeitunfälle handelt. Sie bietet im unfallbedingten Invaliditäts- oder Todesfall finanzielle Unterstützung. Dabei kann es sich um eine einmalige Summe oder eine Rente handeln – hier bestimmen Sie beim Vertragsabschluss mit. Sie können unter anderem Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, sofortige Zahlung bei Schwerverletzungen und lebenslange Zahlungen bekommen. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr.
Im Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Unfallversicherung preiswerter und es gibt weniger Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen. Mit einem Tarifvergleich finden Sie den für Sie optimalen Tarif.
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