Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Einige Gesellschaften bieten neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die vergleichsweise kostengünstige Erwerbsunfähigkeitsversicherung an. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt aber nur bei echter Erwerbsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustands weder Ihren eigenen noch irgendeinen anderen Beruf ausüben können. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Sie also nur im Extremfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtiger
Selten wird eine Erwerbsunfähigkeit tatsächlich anerkannt. Oft kann der Anbieter der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Leistung mit dem Argument verweigern, dass Sie durchaus noch zu körperlich oder geistig weniger belastenden Tätigkeiten in der Lage seien. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen weitaus höheren Versicherungsschutz. Mit einer guten Berufsunfähigkeitspolice können Sie schon eine Rente bekommen, wenn Sie zu 50 Prozent außerstande sind, in Ihrem letzten Beruf zu arbeiten. Sie bestimmen mit über die Höhe der Zahlungen, die Sie im Ernstfall bekommen.
Vergleichen Sie mit einem Experten Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung – für wen?
Die Erwerbsunfähigkeit Versicherung kann sinnvoll sein für Personen, die in der Ausbildung oder im Studium
sind und deshalb noch keinen bestimmten Beruf versichern können. Diese
Versicherung kann meist später in einen vollständigen
Berufsunfähigkeitsschutz umgewandelt werden.
Ein Vorteil der
Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der geringe Beitrag. Jedoch leistet
sie wie erwähnt nur bei echter Erwerbsunfähigkeit eine
Erwerbsunfähigkeitsrente. Es verhält sich also ähnlich wie bei der
gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit im Vergleich
Erwerbsunfähigkeit ist ein krankheits- oder behinderungsbedingter Zustand, aufgrund dessen Sie keinen Beruf mehr ausüben können. Ihnen kann dann eine gesetzliche und eine private Erwerbsunfähigkeit Rente gezahlt werden.
Ein weiterer aktueller Begriff ist „Erwerbsminderung“. Der Grad der Erwerbsminderung entscheidet darüber, in welchem Umfang Sie Sozialhilfe erhalten. Kann ein Betroffener nur noch maximal drei Stunden täglich einen Beruf ausüben, so liegt vollständige Erwerbsminderung vor. Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass eine Person immer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich einem Beruf nachgehen kann.
Im ersten Fall erhält der Betroffene vom Staat nur etwa 30 Prozent seines vorherigen Bruttolohns. Diese magere staatliche Unterstützung erhalten Sie, wenn Sie erwerbsunfähig sind. Im zweiten Fall handelt es sich nur noch um rund 15 Prozent, und der Staat kann dann auch die Ausübung eines anderen Berufs vorschreiben. Sie gelten dann als berufsunfähig, aber nicht als erwerbsunfähig.
Leistungsvergleich
| Art der Absicherung | Leistungen |
|---|---|
| Private Berufsunfähigkeitsversicherung | Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können |
| Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können |
| Gesetzliche Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente | 15 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts, wenn Sie noch drei bis sechs Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben können / 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts, wenn Sie nur noch maximal drei Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben können |
Stellen Sie mit einem Berater Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber
Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag
Wie viel investiere ich in meinen Schutz?